Die GGS Moltkeschule ist bemüht und hat den Anspruch, die Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.moltkeschule.de und ihre Unterseiten.
Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.
Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.
Eine konstante Zuordnung der Hierarchien bei den Überschriften ist nicht über die gesamte Internetseite hinweg gegeben.
Es fehlen teilweise Alternativtexte für Fotos, Schaltflächen und Grafiken oder aber haben einen falschen Alternativtext.
Tabellen sind nicht vollständig gekennzeichnet. Teilweise fehlen Zeilen- und Spaltenüberschriften oder sind oft nicht ausreichend mit HTML-Tags gekennzeichnet.
Bei einigen Unterseiten sind Farben und Textelemente nicht durchgängig gestaltet worden, was die Orientierung auf der Seite erschwert.
Es sind nicht alle Funktionen der Website einwandfrei über die Tastatur nachzuvollziehen bzw. der Reihe nach zu bedienen.
PDF-Downloads wurden nicht in einer barrierefreien Version erstellt. Wir versuchen diese mit der Neuprogrammierung der Homepage nach und nach durch barrierefreie Versionen zu ersetzten.
Die eingestellten Videos sind bisher nicht mit einer Untertitelung ausgezeichnet.
Die Erklärung wurde am 12.01.2024 erstellt. Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer von der GGS Moltkeschule erstellten Selbstbewertung.
Wenn Sie in Kontakt mit der GGS Moltkeschule treten möchten, dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail:
moltkeschule@dinslaken.de
Wir freuen uns über Ihre Ideen, Wünsche und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit. Die Moltkeschule löscht Daten umgehend nach der Informationsentnahme. Cookies werden von unserer Seite bislang
nicht verwendet.
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen überwacht periodisch, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes
den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für
eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Sollten Sie auf Kontaktanfragen zur barrierefreien Gestaltung der Internetseite keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie
Informationstechnik einschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie ist der oder dem
Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen zur Ombudsstelle unter:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik